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BVerwG, 14.02.1997 - 4 B 9.97 |
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Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Vertretung des Klägers durch einen Rechtsanwalt oder einen Rechtslehrer einer deutschen Hochschule im Rahmen seiner Beschwerde vor dem Oberverwaltungsgericht
Verfahrensgang
- OVG Bremen, 13.08.1996 - 1 BA 20/96
- BVerwG, 14.02.1997 - 4 B 9.97
Wird zitiert von ...
- LSG Nordrhein-Westfalen, 10.09.1999 - L 4 B 8/99
Sonstige Angelegenheiten
Von einem solchen durchschnittlichen Stundensatz außerhalb der Tätigkeit für die Gerichte ist der erkennende Senat nach ausführlichen Tatsachenerhebungen bereits für eine Dolmetschertätigkeit hinsichtlich der serbokroatischen Sprache (Beschluss vom 27.08.1997, L 4 S 5/97), der spanischen Sprache (Beschluss vom 29.04.1998, L 4 B 9/97) und der türkischen Sprache (Beschlüsse vom 18.02.1998, L 4 S 8/97, und 06.10.1998, L 4 B 7/98) ausgegangen.